Termine für unsere Schulanfänger 2025

 

 

NEU ab dem Schuljahr 2025/2026: Kinder, die im Überschneidungsgebiet wohnen, melden sich bitte in der Lindenhof-Grundschule an.

Die zuständige Schule für das Überschneidungsgebiet wird durch die Schulleitungen beider Grundschulen im Einvernehmen mit dem Schulträger bestimmt.

Es erfolgt ein Zuweisungsbescheid!

 

 

 

 

Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger des

Schuljahres 2025/2026 an der Lindenhof-Grundschule

 

 

Welche Kinder kommen in diesem Jahr zur Schule?

Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

 

Was ist mit Kindern, die am 30. September 2025 noch keine 6 Jahre alt sind?

Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dafür müssen die Eltern einen formlosen Antrag stellen und diesen zur Anmeldung mitbringen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.

 

Was müssen die Eltern wissen, wenn sie Ihr Kind zurückstellen möchten?

Bei dem Wunsch der Eltern zur Rückstellung Ihres Kindes bitten wir Sie, uns schon bei der telefonischen Terminvereinbarung darüber zu informieren. Zur Schulanmeldung bringen Sie dann bitte den ausgefüllten Antrag, die Schweigepflichtsentbindung und die vollständigen Untersuchungsunterlagen und Tests mit. Den Antrag und die Schweigepflichtsentbindung finden Sie auf unserer Homepage.

 

An welcher Schule muss ich mein Kind anmelden?

Die für die Schulanmeldung maßgeblichen Schulbezirke und Überschneidungsgebiete sind dem „Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf“ vom 21. März 2023, 22. Jahrgang, Nr. 03 zu entnehmen - Beschluss Nr. B-23/008 -. Ausnahmen von dieser Regelung können aus wichtigem Grund durch das Staatliche Schulamt gestattet werden. Die Gründe sind geregelt im § 106, Abs. 4, Satz 3 Brandenburgischen Schulgesetz. Der Antrag ist durch die Eltern schriftlich über die Schule an das Staatliche Schulamt zu stellen.

 

Kinder, die im Überschneidungsgebiet wohnen, bitten wir in der Lindenhof-Grundschule anzumelden.

Die zuständige Schule für das Überschneidungsgebiet wird durch den Schulträger im Einvernehmen mit den Schulleitern beider Grundschulen bestimmt.

 

Was ist, wenn Ihr Kind in einer anderen Schule eingeschult werden soll?

Wenn Ihr Kind an einer anderen Schule (Privatschule), also in freier Trägerschaft, beschult werden soll, muss Ihr Kind trotzdem an unserer Schule angemeldet werden, da wir laut Wohnanschrift die zuständige Pflichtschule sind. Bei Aufnahme in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft (Privatschule mit oder ohne konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnahmebestätigung der gewünschten Schule an der örtlich zuständigen Schule. Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Schulwechselantrag erforderlich. Diesen erhalten Sie bei der Anmeldung an Ihrer Pflichtschule. Das Landesamt für Schulbildung entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule.

 

Was müssen Sie zur Schulanmeldung mitbringen?

        ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich auf unserer Homepage)

        Nachweis der Sprachstandsfeststellung (in der Kita erhältlich)

        Impfausweis mit Kopie über durchgeführte Masernschutzimpfung

        Original der Geburtsurkunde und eine Kopie für die Unterlagen

        bei Alleinerziehenden / Geschiedenen / Unverheirateten eine Kopie der Sorgerechtserklärung

        Personalausweis nur zur Vorlage

        Ihr schulpflichtiges Kind

 

Die terminliche Schulanmeldung findet an folgenden Tagen statt:

Montag,         17.02.2025 / 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag,       18.02.2025 / 08:00 Uhr – 14:45 Uhr

Mittwoch,       19.02.2025 / 08:00 Uhr – 13:00 Uhr

 

Bitte rufen Sie im Zeitraum 16.12. – 20.12.2024 in unserem Sekretariat von 09:00 – 12:00 Uhr an und vereinbaren Sie mit Frau Mewes einen verbindlichen Termin für die Schulanmeldung Ihres Kindes.

Telefon: 03329-692202

 

Weitere Informationen und das Online-Formular finden Sie hier.

Hinweis: Auch bei der digitalen Anmeldung muss Ihr Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden.

 

 

Ihr

Schulleiter der Lindenhof-Grundschule

Schulstr. 9

14532 Stahnsdorf

Tel.: 03329 692202

lindenhof-schule@t-online.de

www.lindenhofgrundschule-stahnsdorf.de

 

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Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch
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Schweigepflichtentbindung für Antrag auf Zurückstellung
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Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule
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Anmeldung Essensversorgung Graefewirtschaft
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Schulbezirkssatzung
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Empfohlener Schulweg
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